Bei Indikation wird unser gesamtes psychotherapeutisches Angebot von allen gesetzlichen Krankenversicherungen und in der Regel auch von den privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe übernommen.

Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Ihre Krankenversicherung übernimmt die Sprechstunden, Infogruppen („gruppentherapeutische Grundversorgung“), Probesitzungen und Akutbehandlung ohne Antrag.

Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

Die Kosten einer Psychotherapie für Gruppentherapie, also die Basisgruppen und Minigruppen, und auch Kombinationstherapie und Einzeltherapie werden auf Antrag übernommen. Die hierfür notwendige Diagnostik, Indikations- und Antragstellung findet in unserer Praxis statt. Zusätzlich ist eine Abklärung körperlicher Erkrankungen bei einem Haus- oder Facharzt ist notwendig.

Reine Gruppentherapie und Kombinationsbehandlungen aus Gruppen- und Einzeltherapie (mit überwiegend Gruppensitzungen) werden von den Krankenversicherungen ohne Gutachter bewilligt. Reine Einzeltherapie und Kombinationstherapie mit überwiegend Einzeltherapie benötigt ein Gutachterverfahren spätestens ab der 25. Sitzung. Die Obergrenze für alle Therapien sind 80 Sitzungen.

In dringlichen Fällen kann eine Akutbehandlung durchgeführt werden. Hierfür wird es ab Januar 2027 neue Angebote geben. Aktuell können Akutbehandlungsplätze direkt bei uns begonnen werden. Auch die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung vermittelt Akutplätze. Wir melden freie Kapazitäten für Sprechstunden und Akutbehandlungen der TSS. Sie erreichen die TSS unter 116 117.

Für die Behandlung fallen keine Zuzahlungen an, wenn alle vereinbarten Termine wahrgenommen werden. Lediglich Terminabsagen führen zu möglichen Kostenbeteiligungen.

Terminabsagen durch Therapeut*innen: Die Ausfallkosten werden komplett von uns getragen. Patient*innen erhalten das Angebot, die ausgefallenen Termine an den Behandlungszeitraum anzuhängen.

Terminabsagen durch Patient*innen: Wir arbeiten nach einem Bestellpraxisprinzip. Termine werden für Sie frei gehalten. Sagen Sie uns ab, entstehen uns Ausfallkosten, da die Krankenkassen die Ausfälle nicht übernehmen, auch nicht bei akuter Krankheit. Von den Kosten, die uns durch Absagen entstehen, übernehmen wir einen Teil und ein Teil muss von den Patient*innen selbst getragen werden.

Die Ausfallkosten entfallen, wenn wir Ihren Termin anderweitig besetzen können.

Das trifft nur auf Einzelgespräche zu. In den festen Gruppen werden die Therapieplätze freigehalten und können nicht nachbestellt werden. Hier fällt immer eine Bereitstellungspauschale an.

Zu Beginn der Therapie wird ein Therapievertrag erstellt, in dem die Modalitäten für Ausfälle in Ihrem Behandlungsprogramm beschrieben und geregelt werden.

Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung

Die Kosten der Psychotherapie in unserer Praxis werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen auf Antrag erstattet (auch Beihilfestellen, Freie Heilfürsorge etc.). Möglicherweise werden Gruppentherapie und Einzeltherapie, nicht jedoch Kombinationstherapie erstattet. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer individuellen Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Bitte fordern Sie hierfür schon vor der Erstsprechstunde die Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle an und bringen sie mit, so dass keine unnötigen Wartezeiten für Sie entstehen.

Die Leistungshonorierung und Abrechnung der Gespräche erfolgt nach GOP/Analogziffern. Die Höhe des Steigerungsfaktors wird vor Aufnahme der Behandlung mit Ihnen besprochen und schriftlich vereinbart. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Kosten getragen werden und welche Sie selbst zuzahlen müssen.

Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten: Gesetzliche Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften

Die Kosten der Psychotherapie werden von der DGUV, bzw. den Berufsgenossenschaften erstattet, wenn diese als Kostenträger zuständig sind, z.B. bei der Therapie von Traumafolgeerkrankungen nach Arbeits- oder Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten. Vor der ersten probatorischen Sitzung wird hier ein sog. Behandlungsauftrag an die Therapeutin von den Berufsgenossenschaften benötigt. Hierfür sollten Sie sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. In der Regel funktioniert der Ablauf später ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die Therapeutin dem Kostenträger regelmäßig über den Ablauf der Therapie Bericht erstatten muss.

Frau Dipl.-Psych. Melanie Geisler verfügt über umfangreiche Qualifikationen im Bereich der Traumatherapie. Als Betroffene können Sie bei Ihrer Unfallkasse nachfragen, ob diese eine Therapie in unserer Praxis übernimmt. Wir unterstützen gerne.

Andere Kostenträger für heilkundliche Psychotherapie

Die Kosten der Psychotherapie werden auch von anderen Kostenträgern übernommen, wenn diese im individuellen Fall zuständig sind. Dies können z.B. sein:

  • Heilfürsorge (Polizei / Bundeswehr)
  • Postbeamtenkrankenkasse / Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
  • Soziale Entschädigung (SGB XIV, früher Opferentschädigungsgesetz)
  • Private Unfallkassen

Ob eine Kostenübernahme erfolgt, muss von den Betroffenen selbst abgeklärt werden. Wir unterstützen Sie gerne.

Angebote jenseits von heilkundlicher Psychotherapie: Psychologisches Paarcoaching und Einzelcoaching

Klient*innen, bei denen keine psychische Erkrankung vorliegt oder die keine Psychotherapie wünschen, sondern sich persönlich weiterentwickeln möchten, können psychologisches Coaching in Anspruch nehmen.

Einzelcoaching ist immer eine Selbstzahlerleistung.

Auch Paartherapie und Paargespräche sind grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten und müssen privat gezahlt werden.

Die Kosten für Coaching werden individuell vereinbart.

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