Psychotherapie über Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen
Für Privatversicherte und über andere Kostenträger bieten wir – falls hierfür bei Ihnen die Berechtigung vorliegt – ebenfalls Psychotherapie an. Möglich sind
- Private Krankenversicherung (PKV)
- Beihilfe / private Krankenversicherung
- Heilfürsorge (Polizei / Bundeswehr)
- Postbeamtenkrankenkasse / Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
- Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)
- Soziale Entschädigung (SGB XIV, früher Opferentschädigungsgesetz)
Welche Form der Unterstützung sinnvoll ist und ob eine Kostenübernahme möglich ist, richtet sich nach dem persönlichen Anliegen, den individuellen Rahmenbedingungen und den Bedingungen des jeweiligen Kostenträgers. Wenn Sie eine psychotherapeutische Leistung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten, muss die Kostenübernahme immer von Ihnen selbst geklärt und beantragt werden. Wir helfen gerne.
Individuelles Coaching und Paartherapie
Individuelles Coaching und Paartherapie bzw. Paarcoaching sind keine heilkundlichen Leistungen. Sie werden nicht von den Krankenversicherungen und auch nicht von anderen Kostenträgern übernommen.
Einzel- und Paarcoaching sind psychologische Angebote, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie eine persönliche Weiterentwicklung als Einzelperson oder als Paar möchten und hierfür unsere Expertise und Unterstützung wünschen.
Diese Angebote dienen nicht der Therapie von psychischen Erkrankungen. Es wird auch keine Diagnostik durchgeführt.
Die Preise für Coaching werden individuell vereinbart und privat als Selbstzahlerleistung in Rechnung gestellt.
Paarcoaching
Im Mittelpunkt stehen die gemeinsame Klärung belastender Beziehungsmuster, gegenseitiges Verständnis und die Entwicklung neuer Möglichkeiten im Umgang miteinander.
Ziele, Prozess, Dauer und Häufigkeit werden mit dem Paar gemeinsam vereinbart.
Paartherapie und Paarcoaching sind keine psychotherapeutischen Behandlungen von psychischen Erkrankungen. Sie sind keine Leistungen der Krankenversicherung und können ausschließlich als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Einzelcoaching
Einzelcoaching dient der Optimierung von Handlungsstrategien, Kompetenzen und der persönlichen Weiterentwicklung. Ressourcen werden gestärkt und ausgeweitet.
Ziele, Prozess, Dauer und Häufigkeit werden individuell vereinbart.
Coaching ist keine Heilbehandlung psychischer Erkrankung und wird nicht von den Krankenkassen übernommen.
Einzelcoaching kann nur als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.



