Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende bieten wir verschiedene psychotherapeutische und psychologische Leistungen an. Auch andere Kostenträger können im individuellen Fall infrage kommen, beispielsweise die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Welche Form der Unterstützung sinnvoll ist und ob eine Kostenübernahme möglich ist, richtet sich nach dem persönlichen Anliegen, den individuellen Rahmenbedingungen und den Bedingungen des jeweiligen Kostenträgers.
Psychotherapie
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können bei entsprechender Indikation psychotherapeutische Behandlung im Einzel- oder Gruppensetting in Anspruch nehmen. Umfang und Erstattung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags bzw. der Beihilfe.
Auch bei anderen Kostenträgern, beispielsweise der DGUV, kann unter entsprechenden Voraussetzungen eine Kostenübernahme möglich sein.
Wir nehmen ab sofort auch Privatersicherte in unsere Gruppen auf. Es kann auch eine Phase mit Gruppentherapie auf eine Phase mit Einzeltherapie folgen oder andersherum.
Die Wartezeit auf einen Therapieplatz ist wegen unseres besonderen Gruppenkonzepts kürzer, wenn Sie sich für eine Gruppentherapie anmelden. Für einen reinen Einzelplatz ist die Wartedauer – für alle Versicherungsarten – wesentlich länger als bei Interesse an Gruppentherapie.
Kostenübernahme und Selbstzahlung
Wir empfehlen, die individuellen Bedingungen einer Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit dem jeweiligen Kostenträger zu klären.
Eine Behandlung als Selbstzahler*in ist auf ausdrücklichen Wunsch möglich, insbesondere wenn eine Abrechnung oder Kostenübernahme über eine Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger nicht gewünscht ist.
Die Entscheidung für eine Selbstzahlung erfolgt nach Information über die grundsätzlich infrage kommenden Abrechnungsmöglichkeiten.
Individuelle psychologische Angebote
Neben Psychotherapie können – abhängig vom jeweiligen Anliegen – weitere psychologische Beratungs- und Unterstützungsangebote als Selbstzahlerleistung vereinbart werden.
Paartherapie
Paartherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und kann als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Im Mittelpunkt stehen die gemeinsame Klärung belastender Beziehungsmuster, gegenseitiges Verständnis und die Entwicklung neuer Möglichkeiten im Umgang miteinander.



