Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein gesetzlich vorgesehenes, niedrigschwelliges Angebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung und ersten Einschätzung Ihres Behandlungsbedarfs.
Sie steht sowohl gesetzlich Versicherten, Privatversicherten und Beihilfe-Berechtigten sowie Selbstzahlenden offen.
Weitere Informationen zur Sprechstunde
Wenn Ihr Anliegen die Behandlung einer psychischen Erkrankung ist, dient die Sprechstunde der Klärung, ob eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist und welches Setting (z. B. Gruppentherapie, Akutbehandlung) passend sein könnte.
Falls Ihr Anliegen vor allem persönliche Weiterentwicklung, Selbstoptimierung oder Coaching betrifft, können Sie ebenfalls eine Sprechstunde bei uns wahrnehmen. Diese findet dann als Selbstzahler-Leistung zur Klärung statt.
Im Vordergrund steht hier die Beratung und Orientierung; eine psychotherapeutische Diagnostik oder Behandlung einer psychischen Erkrankung steht nicht im Fokus.
In der Sprechstunde geht es vor allem um:
- Kennenlernen und erste Beziehungsaufnahme
- Erfassung Ihrer aktuellen Beschwerden und Belastungen
- Erste diagnostische Einschätzung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt
- Klärung, ob und welche Form der psychotherapeutischen Behandlung sinnvoll ist
- Informationen über mögliche Behandlungsoptionen (z. B. Gruppentherapie, Akutbehandlung, Coaching) und Empfehlungen für Ihr weiteres Vorgehen.
Die Sprechstunde dient nicht als Therapie, sondern als Orientierung und Weichenstellung. Sie kann in mehreren Terminen stattfinden, bis eine fundierte Einschätzung möglich ist.
Auf dieser Basis entscheiden wir gemeinsam, ob wir Ihnen ein Angebot in unserer Praxis machen können – zum Beispiel eine Teilnahme an einer unserer Gruppenpsychotherapien, eine Akutbehandlung oder, bei Anliegen ohne Krankheitswert, ein Coaching als Selbstzahler-Leistung.
Falls wir kein Angebot machen können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Empfehlung zu Alternativen ausserhalb der Praxis.
Akutbehandlung: Stabilisierung in akuten Krisen
Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine zeitnahe Intervention im direkten Anschluss an die Sprechstunde, um akute psychische Krisen und Ausnahmezustände zu lindern und einer Chronifizierung entgegenzuwirken.
Weitere Informationen zur Akutbehandlung
Akutbehandlung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung sowie von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für reine Selbstzahler-Anliegen ohne Krankheitswert kommt die Akutbehandlung in der Regel nicht infrage.
Sie ist insbesondere geeignet bei:
- starken depressiven Verstimmungen oder Hoffnungslosigkeit
- ausgeprägten Ängsten oder Panikzuständen
- intensiven Belastungs- und Anpassungsreaktionen (z. B. nach Verlust, Trennung, beruflicher Krise)
- akuten Essstörungssymptomen
- anderen akuten psychischen Symptomen, die eine rasche Entlastung erfordern.
Die Akutbehandlung findet bei uns im Einzelsetting statt, in der Regel als Kurzzeitintervention über mehrere Sitzungen. Sie dient in erster Linie der Stabilisierung und Symptomreduktion, nicht der umfassenden Bearbeitung tieferliegender Ursachen.
In vielen Fällen nutzen wir die Akutbehandlung auch, um Sie auf eine anschließende Gruppentherapie vorzubereiten, damit Sie stabil genug sind, um von der Gruppenarbeit profitieren zu können.
Die Akutbehandlung kann aber auch als abgeschlossenes Angebot für sich stehen, wenn dies fachlich sinnvoll ist.
Ob eine Akutbehandlung bei Ihnen indiziert ist und wie viele Sitzungen sinnvoll sind, entscheiden wir gemeinsam auf Grundlage Ihrer Symptome und Ihres aktuellen Leidensdrucks.
Ein direkter Einstieg in eine Akutbehandlung ohne vorherige Anmeldung und Prüfung in der Sprechstunde ist nicht möglich.

