Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherungen

Ihre Krankenversicherung übernimmt antragsfrei pro Kalenderjahr drei Sprechstunden, vier Termine der Infogruppe („gruppentherapeutische Grundversorgung“) und vier Probesitzungen. Für 12 Sitzungen Akutbehandlung ist eine Mitteilung an die Krankenversicherung notwendig, ebenfalls kein Antrag. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

Die Kosten der möglicherweise darauf folgenden Psychotherapie werden auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen  übernommen. Die hierfür notwendige Diagnostik, Indikations- und Antragstellung findet in unserer Praxis statt.

Eine Abklärung körperlicher Erkrankungen bei einem Haus- oder Facharzt ist zusätzlich notwendig. Um diese Untersuchung und den sog. Konsiliarbericht müssen sich die Versicherten während frühzeitig kümmern und den Konsiliarbericht in die Praxis mitbringen.

Kombinationsbehandlungen aus Gruppen- und Einzeltherapie (mit überwiegend Gruppensitzungen) werden in der Regel von den Krankenversicherungen ohne Gutachter bewilligt. Eine 12-monatige Psychotherapie umfasst in der Regel 36 wöchentliche Gruppensitzungen und 12 monatliche Einzelsitzungen. Erweiterungen mit bis zu 80 Einheiten sind je nach Einzelfall möglich.

Reine Einzeltherapie benötigt ein Gutachterverfahren spätestens ab der 25. Sitzung.

Die Obergrenze für alle Therapien sind 80 Sitzungen, danach ist eine Karenzzeit von mind. 2 Jahren Therapiepause notwendig. Frühestens 6 Monate nach Therapieende kann im Bedarfsfall eine Akutbehandlung erfolgen (12 Sitzungen). Bei chronischen psychischen Erkrankungen können die letzten 16 Sitzungen in Form von Rezidivprophylaxe mit längeren Sitzungsabständen durchgeführt werden, so dass die Erfolge der Therapie stabilisiert werden können oder ggf. der 2-Jahres-Zeitraum überbrückt werden kann. Die Regelungen sind recht komplex und nicht ganz einfach zu verstehen, bitte sprechen Sie uns persönlich darauf an, falls es Fragen hierzu gibt.

Terminabsagen durch Therapeut*innen: Die Ausfallkosten werden komplett von uns getragen. Sie bekommen die Möglichkeit angeboten, die ausgefallenen Termine an den Behandlungszeitraum anzuhängen.

Terminabsagen durch Patient*innen: Wir arbeiten nach einem Bestellpraxisprinzip. Dies bedeutet, dass Termine und Gruppenplätze fest für Sie reserviert werden und Sie sich an den Kosten (in der Regel zu 60%) beteiligen müssen, die uns durch Ihre Terminabsagen entstehen. Die Kosten werden von den Krankenversicherungen nicht übernommen, auch nicht bei akuter Krankheit. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn wir Ihren Termin anderweitig nachbesetzen können.

Einzelgespräche können bei rechtzeitiger Absage an andere Patient*innen vergeben werden, ebenso wie Plätze in den Infogruppen.

Dies ist in Therapiegruppen nicht möglich, da wir Ihren Therapieplatz für Sie reservieren. Diese Regelung haben wir mit den aktuellen Gruppenpatient*innen abgesprochen, da die Teilnehmenden wegen der Vertrautheit wünschen, dass Ausfalltermine nicht durch wechselnde Personen kurzfristig besetzt werden.

Für Terminabsagen durch Patient*innen bedeutet dies konkret:

Einzelgespräche: Ausfallkosten müssen vom Patient*innen mit getragen werden, wenn der Termin aufgrund von Kurzfristigkeit (mind. 48 Werktags-Std.) nicht anderweitig vergeben werden kann. Hierfür wird ein Anteil des entfallenen Honorars dem Patienten privat in Rechnung gestellt, das sind aktuell 62,50 Euro (Stand Februar 2023). Diese Regelung gilt für alle vereinbarten Einzeltermine.

Infogruppe: Hier gilt die Regelung wie in Einzeltherapien, allerdings ist sind unsere Ausfallkosten etwas geringer. Für die Patient*innen ergibt sich ein Anteil von 42 Euro (Stand Februar 2023).

Gruppentherapiegespräche: Ausfallkosten müssen von Patient*innen selbst getragen werden, da der Termin wegen der Vertraulichkeit nicht an andere vergeben wird. Hierfür wird ein Anteil des entfallenen Honorars dem Patienten privat in Rechnung gestellt, das sind aktuell 42 Euro (Stand Februar 2023).

Private Krankenversicherungen

Die Kosten der Psychotherapie werden in der Regel von den meisten privaten Krankenversicherungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,3 und auf Antrag erstattet (auch Beihilfestellen).

Bitte fordern Sie hierfür schon vor der Erstsprechstunde die Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle an und bringen sie mit, so dass keine unnötigen Wartezeiten für Sie entstehen.

Die Leistungshonorierung und Abrechnung der Gespräche erfolgt nach GOP. Der abgerechnete Steigerungsfaktor in unserer Praxis liegt höher als der 2,3-fache Satz, um eine Angleichung an die Honorare der gesetzlichen Versicherung und damit leistungsgerechte Honorare sowie Versorgungsgerechtigkeit zu erreichen. Die genaue Erhöhung des Steigerungsfaktors richtet sich nach der Art der Behandlung (Einzel, Gruppe, Anzahl der Teilnehmenden in den Gruppen) und wird im Einzelfall vor Aufnahme der Behandlung mit Ihnen besprochen und schriftlich vereinbart. In der Regel übernehmen die privaten Versicherungen die erhöhten Steigerungsfaktoren nicht und ein Teil der Kosten muss aktuell von den Privatversicherten selbst getragen werden. Eine Angleichung der privatärztlichen GOÄ/GOP an die Honorare des EBM (Gesetzliche Versicherung) ist aktuell leider noch nicht in Kraft getreten, was dazu führt, dass Privat Versicherte Zuzahlungen leisten müssen.

Berufsgenossenschaften

Die Kosten der Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften erstattet, wenn diese als Kostenträger zuständig sind, z.B. bei der Therapie von Traumafolgeerkrankungen nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Vor der ersten probatorischen Sitzung wird hier ein sog. Behandlungsauftrag an die Therapeutin von den Berufsgenossenschaften benötigt. Hierfür sollten Sie sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. In der Regel funktioniert der Ablauf später ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die Therapeutin dem Kostenträger regelmäßig über den Ablauf der Therapie Bericht erstatten muss.

Selbstzahlende

Klient*innen, bei denen keine psychische Erkrankung vorliegt oder die aus anderen Gründen keine Abrechnung mit der Krankenkasse wünschen (bspw. wenn eine Lebensberatung und keine Therapie erwünscht ist), können die Gespräche privat bezahlen. Paargespräche und Coaching sind ebenfalls nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten und werden privat in Rechnung gestellt.

Die Leistungshonorierung und Abrechnung der Gespräche erfolgt nach GOP. Der Steigerungsfaktor ist erhöht, um eine Angleichung an die Honorare der gesetzlichen Versicherung zu erreichen.

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