Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherungen

Ihre Krankenversicherung übernimmt den Besuch der Diagnostik-Sprechstunde und der Probesitzungen ohne Antrag. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte mit.

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Die hierfür notwendige Diagnostik kann in unserer Praxis stattfinden. Eine Abklärung körperlicher Erkrankungen bei einem Haus- oder Facharzt ist ebenfalls notwendig. Um diese Untersuchung und den sog. Konsiliarbericht müssen sich die Versicherten rechtzeitig kümmern und den Konsiliarbericht in die Praxis mitbringen, damit eine Therapie genehmigt werden kann.

Terminabsagen durch Patient*innen: Wir arbeiten nach einem Bestellpraxisprinzip. Dies bedeutet, dass sowohl die Einzeltermine, als auch die Gruppenplätze in den Therapiegruppen fest reserviert werden (halboffene Gruppen bzw. „slow open“). Einzelgespräche können bei rechtzeitiger Absage durch uns an andere Patient*innen vergeben werden. Dies ist in Therapiegruppen nicht möglich, da wir Ihren Therapieplatz für Sie reservieren, um eine vertraute Gruppenstruktur zu ermöglichen. Die Kosten für Terminabsagen werden von den Krankenversicherungen nicht übernommen, auch nicht bei akuter Krankheit. Hieraus ergibt sich, dass Terminabsagen zu einer Reservierungsgebühr in Höhe des entstandenen Schadens für die Praxis führen. Für Terminabsagen bedeutet dies konkret:

Einzelgespräche: Ausfall-Kosten müssen vom Patienten mit getragen werden, wenn der Termin aufgrund von Kurzfristigkeit (mind. 2 Werktage bzw. 48 Std.) nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Hierfür werden 60 % des entfallenen Honorars dem Patienten privat in Rechnung gestellt, das sind aktuell 62,50 Euro (Stand Februar 2023). Diese Regelung gilt für alle vereinbarten Einzelermine und unabhängig vom Kostenträger.

Gruppentherapie: Ausfall-Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden, da der Termin aufgrund der festen, vertraulichen Gruppenstruktur nicht anderweitig vergeben wird. Hierfür werden 60 % des entfallenen Honorars dem Patienten privat in Rechnung gestellt, das sind aktuell 42 Euro (Stand Februar 2023). Diese Regelung gilt für alle vereinbarten Gruppentherapietermine und unabhängig vom Kostenträger.

Gruppentherapeutische Grundversorgung: Hier gilt die Regelung wie in Einzeltherapien, da keine Reservierung in einer geschlossenen bzw. „slow-open“-Gruppe erfolgt, rechtzeitig abgesagte Termine also von anderen Patient*innen nachbesetzt werden können. Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung beeinhaltet vier Gruppentermine in einer offenen Gruppe zur Überbrückung der Wartezeit, um erste Informationen zum Beschwerdebild und zur Therapie zu erhalten, zugleich auch zum Testen, ob eine Gruppe die passende Behandlungsform sein kann. Hier geht es weniger um den vertrauten Rahmen einer festen Gruppe, so dass bei rechtzeitigen Absagen Ihr Platz neu vergeben werden kann.

Private Krankenversicherungen

Die Kosten der Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen erstattet (auch Beihilfestellen). In der Regel funktioniert der Ablauf ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Am besten fordern Sie hierfür schon vor dem Erstkontakt die Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle an und bringen sie direkt mit, damit keine Wartezeiten für Sie entstehen.

Berufsgenossenschaften

Die Kosten der Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften erstattet, wenn diese als Kostenträger zuständig sind, z.B. bei der Therapie von Traumafolgeerkrankungen nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Vor der ersten probatorischen Sitzung wird hier ein sog. Behandlungsauftrag an die Therapeutin von den Berufsgenossenschaften benötigt. Hierfür sollten Sie sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. In der Regel funktioniert der Ablauf später ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die Therapeutin dem Kostenträger regelmäßig über den Ablauf der Therapie Bericht erstatten muss. Liegt der Behandlungsauftrag vor, beginnt innerhalb eines kurzen Zeitraums die Behandlung. Wartezeiten entstehen in der Regel nicht.

Selbstzahler

Klient*innen, bei denen keine psychische Erkrankung vorliegt oder die aus anderen Gründen keine Abrechnung mit der Krankenkasse wünschen (bspw. wenn eine Lebensberatung und keine Therapie erwünscht ist), können die Gespräche privat bezahlen. Paargespräche und Coaching sind ebenfalls nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten und werden privat in Rechnung gestellt.

Die Leistungshonorierung und Abrechnung der Gespräche erfolgt nach GOP.

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